Im Jahre 1926 wurde von Heilpraktikern der Ursprung der heutigen Continentale Krankenversicherung a.G. durch Gründung eines Versicherungsvereines gelegt. Der Name dieses Vereins lautete Volkswohl Krankenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Dortmund.
Am 1.10.1956 wurde der Rechtsvorgänger der Continentale Krankenversicherung a.G. die Volkswohl Krankenversicherung a.G. Vertragspartner des Deutschen BundeswehrVerbandes, der sich am 17. Juni 1956 in Munster gegründet hatte. Kein anderes Krankenversicherungsunternehmen wollte damals die Soldaten und deren Angehörige versichern. Diesem besonderen Engagement von damals sind wir auch heute noch als
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr und deren Angehörige attraktive und leistungsstarke Versicherungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Über 200 besonders ausgebildete Versicherungsagenturen sind bundesweit standortorientiert, insbesondere für die Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes und deren Angehörigen als "Experten für die Bundeswehr" tätig.
Unsere Experten für die Bundeswehr verfügen über besondere Sach- und Fachkompetenz in der Bundeswehr-Betreuung. So sind unsere Experten auch mit der Unterstützung des Markenmanagements in der Lage, Informationsveranstaltungen und Vorträge zu dem Thema "Die Beihilfevorschriften für Soldaten und deren Angehörige" duchzuführen. Wir sind der Auffassung, daß auch hier Vorsorge die beste Fürsorge für die Soldaten ist.
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Experten für die Bundeswehr.
Für aktive Soldaten / Soldatinnen
Information des FÖG - Beauftragten
Ab sofort können Soldaten der Bundeswehr mit Anspruch auf unentgeltliche truppen(zahn)ärztliche Versorgung den Tarif EBTZP bei uns abschließen.
Bei zahnmedizinischen Versorgungen können so entstehende Eigenbeteiligungen im Materialkostenbereich – insbesondere bei Verwendung von Edelmetallen für Zahnersatz – ausgeglichen werden.
Die Eigenbeteiligung der Soldaten richtet sich nach der individuellen Art und dem Umfang der zahnmedizinischen Behandlung.
Somit kann der bedarfsgerechte Erstattungsprozentsatz im Tarif EBTZP grundsätzlich nicht pauschal und einheitlich benannt werden.
Trotz des Abschlusses des Tarifes EBTZP kann es aufgrund der nicht pauschal zu beziffernden prozentualen Eigenbeteiligung in einigen Fällen zu Unter- oder Überversicherungen kommen,
die Verfahrensweise wird mit dem FÖG- Ansprechpartner persönlich erörtert.
zum Kontaktformular
- kleine und große Anwartschaft für Zeit- und Berufssoldaten
- Spezialtarife für Familienangehörige aller Soldaten bei bei Ausslandsverwendungen (ohne Kriegsklausel)
- Auslandsreisekrankenversicherung
Werden Sie nach Ausscheiden aus der Bundeswehr selbstständig oder gehen in den öffentlichen Dienst, so haben Sie mit dieser Option die Möglichkeit, den entsprechenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhalten. Gleiches gilt für eine Zusatzversicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Entscheiden Sie sich für den Krankenversicherer des Deutschen Bundeswehrverbandes
Die Continentale Krankenversicherung a.G.
Ich berate Sie gerne!
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