| EBTZP jetzt auch für aktive Soldaten möglich | 17.06.2007 | |
| Seit 2007 können Soldaten der Bundeswehr mit Anspruch auf unentgeltliche truppen(zahn)ärztliche Versorgung den Tarif EBTZP bei uns abschließen. Bei zahnmedizinischen Versorgungen können so entstehende Eigenbeteiligungen im Materialkostenbereich insbesondere bei Verwendung von Edelmetallen für Zahnersatz ausgeglichen werden. Die Eigenbeteiligung der Soldaten richtet sich nach der individuellen Art und dem Umfang der zahnmedizinischen Behandlung. Somit kann der bedarfsgerechte Erstattungsprozentsatz im Tarif EBTZP grundsätzlich nicht pauschal und einheitlich benannt werden. Trotz des Abschlusses des Tarifes EBTZP kann es aufgrund der nicht pauschal zu beziffernden prozentualen Eigenbeteiligung in einigen Fällen zu Unter- oder Überversicherungen kommen, die Verfahrensweise wird mit dem FÖG- Ansprechpartner persönlich erörtert. | ||
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